Infos zur Aufnahme von geflüchteten, ukrainischen Sportlern im Training
Veröffentlicht am 26. März 2022
- Der BLSV und die ARAG-Sportversicherung haben mitgeteilt, dass geflüchtete, ukrainische Sportler, die zum Training in bayerische Vereine aufgenommen werden, auch ohne Mitgliedschaft über den Sportversicherungsvertrag zwischen BLSV und ARAG bei Unfällen und Haftpflichtschäden versichert sind. Dies umfasst ggf. auch Trainer/-innen, die im Training eingesetzt werden (s. [BLSV] oder [ARAG]).
- Werden Athleten mit einer Mitgliedschaft (auch wenn diese kostenfrei ist) im Verein aufge-nommen, muss eine Meldung über die Bestandserhebung beim BLSV erfolgen.
- Wer ein Projekt zur Unterstützung von ukrainischen Sportlern startet oder bereits gestartet hat, kann ggf. über den DOSB eine finanzielle Unterstützung erhalten ([Soforthilfefonds von DOSB und DSH für ukrainische Sportler*innen]).
- Sollten Sie Anfragen zur Integration von Leistungssport-Athleten in unsere Stützpunkte haben, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Leistungssport-Referenten, [Benedikt Schubert].
Alle aufgezeigten Informationen stehen euch [hier] als Download bereit.